RECHTLICHES

Die Behandlungen ersetzen keinen Tierarzt und finden im Einverständnis mit dem/der Besitzer/in statt. Der/die Besitzer/in bestätigt im Falle der Beauftragung, dass das Pferd gesund ist und an ihm/ihr gearbeitet werden darf.

Der/die Besitzer/in bestätigt bei Beauftragung zudem, dass keine Haftung für gesundheitliche Nebenwirkungen übernommen wird und keine tierärztliche Ausbildung vorliegt.

Der Beruf „Tierheilpraktiker“ bzw. dessen Ausübung ist in Österreich durch das Tierärztegesetz bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz verboten. Jedoch existiert ein freies Gewerbe für „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“. Bioresonanz, kinesiologische Methoden oder Magnetfeldanwendungen dürfen dann bei gesunden Tieren angewendet werden. Eine diagnostische oder therapeutische Tätigkeit (im Zusammenhang mit Krankheiten) ist all diesen Gewerben aber explizit verboten.

EquiTherapy wird damit in Österreich nicht als Pferdeheilpraktiker ausgeübt (Ausbildung wird dennoch in Deutschland absolviert). EquiTherapy ist lediglich die Unterstützung des Wohlbefindens des Pferdes auf Basis von in Österreich bzw. Deutschland anerkannten Techniken.

Die Tätigkeit am gesunden Tier ist zur Steigerung des Wohlbefindens sowie zur Gesunderhaltung erlaubt.

Das kranke Tier fällt unter die Behandlungshoheit des Tierarztes und die fachliche Arbeit st nur unter Anleitung und Aufsicht des behandelnden Tierarztes erlaubt, sofern der Anwender als Hilfesteller (Tierärztegesetz) in Erscheinung tritt. Die Verantwortung für die Behandlung obliegt dem zuweisenden Tierarzt.

Ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Tierarzt und Tierphysiotherapeut/In.